Aufgaben und Positionen

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1. Interessenvertretung

Die Unternehmen werden mit immer neuen Themen und weitergehenden Forderungen vom Gesetzgeber, von Behörden, von Gerichten und nicht zuletzt von den Gewerkschaften gefordert.
 

Dem Arbeitgeberverband obliegt als Berufsverband die Wahrung, Förderung und Vertretung der Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf die sozialpolitischen, tariflichen und arbeitsrechtlichen Belange. Dabei stehen im Vordergrund:

Der Abschluß von Tarifverträgen für den Geltungsbereich einzelner Bundesländer oder einzelner Erzeugungsbereiche bzw. für den Geltungsbereich einzelner Unternehmen / Unternehmensgruppen und auf Beschluß des Sozialausschusses auch für den Geltungsbereich des gesamten Bundesgebiets mit dem Regelungsinhalt.

  • Löhne, Gehälter, Entgelte und deren Rahmenregelungen,  Ausbildungsvergütungen,
  • Manteltarifmaterien einschl. Arbeitszeitregelungen,
  • Regelungen für vollkontinuierlich arbeitende Betriebe, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen,
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren zur Beendigung von Tarifauseinandersetzungen ohne externe Schlichter

und die Wahrnehmung der arbeits- und sozialrechtlichen Interessen gegenüber Arbeitsgerichten, Institutionen und Behörden, Einigungsstellen, Betriebsräten und einzelnen Mitarbeitern.

Der Arbeitgeberverband ist damit Treuhänder der sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder.

2. Ordnungsfunktion

Für die Glasindustrie gestaltet der Arbeitgeberverband als Träger der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie zusammen mit seinen Mitgliedsfirmen die Arbeits- und damit auch die Wirtschaftsbedingungen als Rahmenbedingungen der sozialen Marktwirtschaft.


Zu dieser friedenstiftenden Ordnungsfunktion gehört der Ausgleich oft widerstreitender Partikularinteressen und die Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Verantwortung.

3. Arbeitgebersolidarität

Die Arbeitgebersolidarität ist eine unverzichtbare Bedingung für das erfolgreiche Wirken des Arbeitgeberverbandes. Nur daraus erwächst die Stärke für eine feste Position in der Auseinandersetzung. Notwendige Voraussetzung für eine Geschlossenheit ist die enge Einbindung der Mitgliedsfirmen in die Verbandsarbeit und eine breite Beteiligung in der demokratischen Meinungsbildung. Im Sozialausschuß, dem Meinungsbildungsorgan, spiegelt sich die Mitgliederstruktur mit der ganzen Vielfalt der Produktionszweige und auch der unterschiedlichen Organisationsformen von Klein-, Mittel- und Großunternehmen wider, deren unterschiedliche Interessen unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses auszugleichen sind. Von größter Wichtigkeit ist dabei das ehrenamtliche Engagement.

4. Sozialpartnerschaft

Handlungs- und durchsetzungsfähige Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind Voraussetzung für eine praktizierte - kritische - Sozialpartnerschaft, die den Konsens, nicht die Konfrontation zum Verhandlungsziel hat, ohne dabei jedoch konfliktscheu zu sein. Dieser Umgangsstil prägt die Verhandlungen und Gespräche mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie.

5. Dienstleistungsorganisation

Der Arbeitgeberverband versteht sich als moderne, effiziente und kostenbewußte Dienstleistungsorganisation, in der jedes Unternehmen unabhänig von seiner Größe und seinem Beitrag den gesamten Leistungskatalog abrufen kann.


Die Kernparameter sind Offenheit, Rückkopplung, Selbstorganisation und Effizienz.


Seine Mitarbeiter orientieren sich an diesem Leitbild. Hierzu bedarf es eines hohen Dienstleistungsstandards und leistungsfähiger interner und externer Kommunikationsstrukturen mit entsprechender Einbindung in höherrangige Verbandsstrukturen.

6. Tarifpolitik

Ziel der Tarifpolitik aus der Sicht des Verbandes ist die Erhaltung und Verbesserung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen zur Sicherung der Glasunternehmen und ihrer Arbeitsplätze an den Glasstandorten in Deutschland unter Beachtung des Strukturwandels insbesondere in der Europäischen Union und den übrigen europäischen Nachbarstaaten.


Dazu betreibt der Arbeitgeberverband eine zukunftsorientierte, autarke, d. h. auf fachspezifische Unabhängigkeit ausgerichtete Tarifpolitik. Er gehört zu den wenigen Tarifträgerverbänden, die in eigener Verantwortung mit der Tarifvielfalt von allein 22 Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifbereichen in Form von Flächen-, Sparten- und Firmentarifverträgen die sich daraus ergebenden Möglichkeiten spezieller, nuancierter Abschlüsse nutzen.


Der Erfolg baut eher auf Konsens auf als auf Konflikt, auch wenn Konflikte ausgetragen werden müssen, um zu einem Konsens zu kommen.

7. Sozialpolitik

Hohe Personalkosten und arbeitsrechtliche Inflexibilitäten erweisen sich neben anderen Faktoren zunehmend als Wettbewerbsnachteil für die deutsche Glasindustrie. Der Erhalt des Sozialstaates erfordert den Abbau von Überregulierung und seinen Umbau. Dies verlangt aktive Einflußnahme des Arbeitgeberverbandes auf Gesetzgebung und soziale Selbstverwaltung über unsere Dachverbände.

8. Beschäftigungsförderung

Der Arbeitgeberverband bekennt sich zur Ausbildungsplatz- und Beschäftigungsförderung im Rahmen einer beschäftigungsorientierten Tarifpolitik. Es geht darum, am Glasstandort Deutschland so viel wie möglich an wettbewerbsfähigen Produktionen und Arbeitsplätzen zu erhalten und soweit möglich neu zu schaffen. Hierzu ist der Tarifpartner in die beschäftigungspolitische Verantwortung mit einzubeziehen.

9. Qualifizierung

Der Arbeitgeberverband unterstützt seine Mitgliedsfirmen bei der Qualifizierung von Mitarbeitern durch die Mitgestaltung zukunftsorientierter glasspezifischer Ausbildungsordnungen und moderner Weiterbildungskonzepte in Zusammenarbeit mit Sozialpartner, Bundesinstitutionen und Körperschaften. Es gilt das duale System der Berufsausbildung den sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und institutionell zu sichern.